Asyl oder subsidiärer Schutz

Die Interviews sind vorbei. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl muss nun arbeiten. Bitte hab Geduld. Es dauert einige Wochen oder Monate, dann bekommst du die Entscheidung. Das Warten ist für viele Kinder und Jugendliche eine schwere Zeit.

Was kannst du tun?

  • Sprich mit deinen Betreuern. Triff Freunde. Erzähl, wie es dir geht.
  • Mach Dinge, die dir Spaß machen.
  • Nutze die Zeit und lerne etwas Neues, zum Beispiel Deutsch.
  • Geh zur Schule. Such eine Lehrstelle.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl muss sich an viele Gesetze halten. Das wichtigste Gesetz heißt „Genfer Flüchtlingskonvention“. Dort steht, welche Personen Asyl bekommen sollen. Asyl bekommen Personen, die in ihrem Land bedroht sind und dort nicht beschützt werden.
Zum Beispiel: Kinder und Jugendliche haben große Probleme wegen ihrer Religion.
Zum Beispiel: Buben müssen mit Waffen kämpfen.
Zum Beispiel: Mädchen müssen gegen ihren Willen heiraten.
Zum Beispiel: Mädchen sollen beschnitten werden.

Möchtest du genau wissen, was in der „Genfer Flüchtlingskonvention“ steht?
Dann frag deinen Vertreter.

Der Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl wird per Post an deinen Vertreter geschickt. Der Bescheid ist positiv oder negativ. Dein Vertreter erklärt dir den Bescheid.

Hast du einen positiven Bescheid bekommen?

Asyl

Manche Kinder und Jugendliche sagen „großes Asyl“ oder „einen Passport bekommen“.

Österreich gibt dir Asyl. Asyl bedeutet:

  • Du darfst in Österreich bleiben.
  • Du bekommst ein Aufenthaltsrecht in Österreich für 3 Jahre. Nach 3 Jahren: Du bist weiter in deinem Heimatland bedroht? Dann bekommst du unbefristetes Aufenthaltsrecht.
  • Du darfst arbeiten.
  • Du bist unter 18 Jahre alt, dann darfst du deine Eltern nach Österreich holen.
  • Du kannst einen Passport bekommen, er heißt „Konventionspass“. Damit kannst du reisen.

Subsidiärer Schutz

Manche Kinder und Jugendliche sagen „kleines Asyl“, „Visum“ oder „Paragraph 8“.

Subsidiären Schutz bekommen Personen, die im Heimatland nicht sicher sind.
Zum Beispiel: Im Heimatland drohen Bürgerkrieg und Tod.
Zum Beispiel: Kinder und Jugendliche haben eine schwere Krankheit, aber in ihrem Heimatland bekommen sie keine Medizin.

Subsidiärer Schutz bedeutet:

  • Du hast ein Aufenthaltsrecht in Österreich. Es gilt nur für 1 Jahr. Es kann verlängert werden. Dein Vertreter muss den Antrag stellen. Bitte frag deinen Vertreter. Wenn du schon 18 Jahre bist, musst du den Antrag selbst stellen. Du musst den Antrag stellen, bevor dein Aufenthaltsrecht endet. Vielleicht bekommst du dann 2 Jahre Aufenthaltsrecht.
  • Du darfst arbeiten.
  • Dein Aufenthaltsrecht ist nach 3 Jahren verlängert worden? Du bist unter 18 Jahre alt, dann kannst du deine Eltern holen.
  • Du kannst einen Pass bekommen, er heißt “Fremdenpass”. Du kannst damit reisen

Du möchtest Asyl bekommen? Bitte sprich mit deinem Vertreter. Dein Vertreter kann mit dir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Es sind nur 4 Wochen Zeit, um eine Beschwerde einzureichen. Den subsidiären Schutz behältst du auf jeden Fall.