Negativer Bescheid

Der Bescheid ist negativ. Du bekommst kein Asyl.

Du meinst, dass die Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl nicht richtig ist? Du und dein Vertreter könnt gemeinsam eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht schreiben. Dein Vertreter erklärt dir alles und hilft dir.

Es sind nur 4 Wochen Zeit, eine Beschwerde zu schicken.

Das macht das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht prüft deinen Fall noch einmal. Vielleicht bittet dich das Bundesverwaltungsgericht wieder zu einem Interview. Dieser Termin heißt „Verhandlung“. Es ist alles so ähnlich wie beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Ein Richter beim Bundesverwaltungsgericht prüft deinen Fall noch einmal.

Das Bundesverwaltungsgericht braucht wieder Zeit zum Arbeiten. Bitte hab Geduld, es kann dauern.

Welche Entscheidung gibt es?

  • Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl deinen Fall noch besser überprüfen muss. Du bekommst einen neuen Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl falsch war. Dann bekommst du Asyl oder subsidiären Schutz oder Bleiberecht oder Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass die Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl richtig ist. Dann ist das Asylverfahren in Österreich beendet.

Negative Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht?

Beschwerde

Besprich sie mit deinem Vertreter. Manchmal ist eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof sinnvoll. Sie ist kompliziert, die Regeln sind sehr streng. Bei dieser Beschwerde muss dir ein Anwalt helfen. Der Anwalt hat 6 Wochen Zeit, die Beschwerde zu schreiben.

Freiwillige Rückkehr

Vielleicht möchtest du in dein Heimatland zurück. Das ist eine große Entscheidung. Besprich sie mit deinem Vertreter. Du kannst zurückkehren, wenn dein Vertreter es erlaubt, weil es das Beste für dich ist.

Du kannst Hilfe für die Rückkehr bekommen. Organisationen helfen dir bei der Reise. Sie helfen dir auch in deinem Heimatland. Hier findest du die Adressen der Hilfsorganisationen und österreichischen Behörden.

Was ist Schubhaft? Was ist Gelinderes Mittel?

Schubhaft bedeutet, du bist eingesperrt. Schubhaft ist für Personen, die Österreich verlassen müssen. Keine Angst. Kinder und Jugendliche müssen nicht oft in Schubhaft. Bist du in Schubhaft? Bitte melde dich sofort bei deinem Rechtsberater oder Vertreter. So kannst du eine Beschwerde einlegen.

Gelinderes Mittel bedeutet, du musst nicht in Schubhaft. Gelinderes Mittel bedeutet, du musst dich regelmäßig bei der Polizei melden.