Dublin-Verordnung

Wird dein Asylverfahren in Österreich gemacht?

Die Prüfung heißt Zulassungsverfahren. Das Gesetz, in dem diese Regeln stehen, heißt Dublin-Verordnung. Im Gesetz steht, dass Kinder und Jugendliche bei ihrer Familie und ihren Verwandten leben sollen.

Lebt deine Mutter, dein Vater, deine Schwester, dein Bruder, deine Tante oder dein Onkel in einem Land in der EU? Möchtest du zu dieser Person? Bitte sag das deinem Vertreter und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

In welchem Land lebt deine Familie / leben deine Verwandten? Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl fragt dieses Land, ob es dein Asylverfahren macht.

Für Erwachsene gelten andere Regeln. Personen, die älter sind als 18 Jahre, gelten als „Erwachsene“. Du bist jetzt in Österreich. Warst du vorher in einem anderen Land in der EU? Dann musst du vielleicht wieder zurück in dieses Land.